Wir setzen auf eine unabhängige und klimafreundliche Energieversorgung!
Wir setzen auf eine unabhängige und klimafreundliche Energieversorgung!
Fürth, 20.12.2023
Liebe Nahwärmekunden in Spardorf,
am 07.12.2023 hatten wir die Gelegenheit, uns mit einigen von Ihnen vor Ort zu treffen, um wichtige Informationen zu teilen. Hier sind die aktuellen Erkenntnisse aus diesem Gespräch:
Der Vertrag für den Standort der Energiezentrale wurde erfolgreich unterzeichnet, und der Standort wurde bei Herrn Böhm festgelegt. Der Bauantrag für die Energiezentrale wird noch im Dezember 2023 eingereicht. Unser Zeitplan für die Hauptleitung bis zur Energiezentrale sieht eine Fertigstellung bis März 2024 vor und bis Oktober 2024 soll das Nahwärmenetz komplett in Betrieb genommen werden.
In Bezug auf die Förderung möchten wir Sie darüber informieren, dass diese ab der Bewilligung für einen Zeitraum von zwei Jahren läuft. Bei den meisten Anwohnern ist diese Förderung bis Oktober 2024 gesichert, was bedeutet, dass Ihr finanzieller Anspruch gesichert ist.
Ein wichtiger Aspekt ist unser Service- und Wartungsangebot, das im Vollanschluss enthalten ist und online überwacht wird, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
Bezüglich Ihrer Fragen zur Umstellung von Öl auf Nahwärme möchten wir Sie informieren, dass gesonderte Informationen dazu folgen werden. Wir erinnern daran, dass gemäß früheren Newslettern alle Vollanschlüsse einen Bonus von 300 Euro für Ihre Ölbestellung erhalten. Dieser Bonus wird bei Abnahme der Nahwärme mit Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet.
Wir danken Ihnen für Ihr anhaltendes Interesse und Ihre Unterstützung bei diesem Projekt. Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ihr belence energy Team
Schema: Schnittstellen und Eigentumsgrenzen
Daten
Fakten
Gesamtanwohner: 73 (100%)
Anschlußnehmer: 55 (75,34%)
Vollanschluß / Teilanschluß+: 36 (65,45%)
Teilanschluß: 19 (34,55%)
Sie haben sich noch nicht für einen Anschluss entschieden, sind aber am Nahwärmenetz Spardorf interessiert? Dann kontaktieren Sie uns! Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Gemeinde Spardorf, unserem Kooperationspartner.
Stellen Sie jetzt die Weichen für regenerative Wärme in Ihrem Zuhause.
Unser Nahwärmeangebot reicht von Einstiegslösungen bis zu verschiedenen Vollversorgungslösungen, ganz auf Ihre Bedürfnisse ausgelegt.
Bitte beachten Sie auch die Informationsseite zum Nahwärmenetz Spardorf der Gemeinde. Dort erhalten Sie auch aktuelle Informationen zur Bedarfsabfrage angrenzender Straßen zum Anschluss an das Nahwärmenetz.
Teilanschluß
- Abzweig von der Hauptleitung
- Leitung bis auf das Grundstück
- Heizungsalternative gesichert
- max. 30% Förderung
5.839,93 € (inkl. 19% MwSt.)
4.087,95 € (-30% Förderung)
Teilanschluß+
- Abzweig von der Hauptleitung
- Leitung bis auf das Grundstück
- Übergabestation
- Wärmeabnahme binnen 5 Jahre
- max. 30% Förderung
14.974,16 € (inkl. 19% MwSt.)
10.481,91 € (-30% Förderung)
Vollanschluß
- Abzweig von der Hauptleitung
- Leitung bis auf das Grundstück
- Übergabestation
- Wärmeabnahme binnen 2 Jahre
- Service- und Wartungspaket
- max. 40% Förderung
14.974,16 € (inkl. 19% MwSt.)
8.984,50 € (-40% Förderung)
Das Prinzip Nahwärme ist einfach, aber wirkungsvoll: Von einer Heizzentrale aus – oder auch von mehreren – werden Wohnhäuser, Betriebe, Siedlungen oder ganze Dörfer und Städte mit Wärme versorgt. Im Heizkessel der Zentrale wird Wasser erwärmt und gelangt über gut isolierte Leitungen zu den einzelnen Gebäuden. Dort sorgt eine Wärmeübergabestation dafür, dass die benötigte Wärme in das Heizungs- und Warmwassersystem übertragen wird.
Komfortabel
Eine kompakte Wärmeübergabestation ersetzt die bisherige Heiztechnik und schafft Platz im Keller. Sie benötigen weder Heizkessel noch Brennstofflager. Dadurch entfallen auch die Kosten für die üblichen Instandhaltungs- und Kaminfegertermine.
Preisstabil
Die Preise für Nahwärme sind deutlich stabiler als für Öl und Gas.
Nachhaltig
Unsere Nahwärme ist umwelt- und klimafreundlich. In Summe sparen wir damit aktuell in Spardorf rund 750 Tonnen CO² pro Jahr ein, leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Zukunftssicher
Die Nutzung von Nahwärme wertet Ihre Immobilie auf. Sie müssen langfristig keine neue Investition in eine neue Heizung tätigen. Ihre Übergabestation hat kaum Verschleißteile, ist wartungsarm und hat eine Lebensdauer von ungefähr 25 Jahren.
Zuverlässig
Mit einem Nahwärmeanschluss im Haus sind Sie gut abgesichert. Mehrere Wärmeerzeuger und Reservekapazitäten stellen die Versorgung sicher.
Gesetzeskonform
Machen Sie es sich leicht und erfüllen Sie spielend alle gesetzlichen Anforderungen, indem Sie unsere Nahwärme nutzen.
Das Modell VXe Solo H O P von Danfoss komplett wärmegedämmt ist in unserem Teilanschluss+ und Vollanschluss inklusive und geht in Ihr Eigentum über. Zudem haben Sie im Vollanschluss auch Wartung und Service inklusive.
Service Paket
Kostenlose Wartung und Service. (Vollanschluß)
CO²-neutral
Klimafreundliche Nahwärmne aus Ihrer Nachbarschaft, ganz ohne CO²-Kosten.
Rundum sorglos
Sie haben es schön warm, wir regeln den Rest.
Das Modell VXe Solo HWS von Danfoss kann als kostenpflichtiges Upgrade bestellt werden. Kompaktstation mit einem elektronisch geregelten Heizkreis und sekundärseitigem Speicheranschluss.
Service Paket
Kostenlose Wartung und Service. (Vollanschluß)
CO²-neutral
Klimafreundliche Nahwärmne aus Ihrer Nachbarschaft, ganz ohne CO²-Kosten.
Rundum sorglos
Sie haben es schön warm, wir regeln den Rest.
Welche unterschiedlichen Anschlüsse gibt es?
Teilanschluss
Beim Teilanschluss fallen als Investitionskostenzuschuss einmalig 4.907,50 EUR netto / 5839,30 EUR brutto für die Herstellung der Hausanschlussleitung an. Die Rechnung über den Betrag können Sie bei der Förderstelle einreichen und erhalten darauf 30 % (Grundförderung, da Sie ihr bisheriges Heizungssystem nicht austauschen).
Teilanschluss+
Entscheidet Sie sich für einen Teilanschluss plus, d.h. Verlegung der Hausanschlussleitung + Installation (jedoch nicht Inbetriebnahme!) der Übergabestation im Jahr 2023, so fällt dafür die zweite Rate in Höhe von 7.675,83 EUR netto / 9.134,24 EUR brutto an. Auch diese Rechnung über den Betrag kann der Kunde bei der Förderstelle einreichen und erhält darauf 30 % (siehe oben!) Gesamt zahlt ein Kunde bei einem Teilanschluss plus also 12.583,33 EUR netto / 14.974,16 EUR brutto vor Förderung!
Vollanschluss
Hier beträgt der einmalige Investitionskostenzuschuss einmalig (Hausanschluss + Übergabestation) 7.550,00 EUR netto nach Förderung. Der Kunde erhält von uns zwei Rechnungen gesamt über gesamt 12.583,33 EUR netto (damit gleicher Betrag wie beim Teilanschluss plus), in zwei Raten/Abschlagsrechnungen (1. Hausanschluss und 2. Inbetriebnahme Übergabestation) und kann diese Rechnungen bei der Förderstelle einreichen. Allerdings erhält der Kunde bei Vollanschluss, da er sein bisheriges Heizungssystem austauscht, dann 40 % Förderung (30 % Grundförderung und 10 % Austauschbonus) oder 45% Förderung bei Einreichung der Förderung vor dem 14.08.2022. D.h., er hat damit einen Kostenvorteil!
Wann werden die erste und die zweite Rate fällig?
Die erste Rate wird zum 23.06.2023 fällig. Die zweite Rate ist bei Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation fällig. Die Kosten für die Zuleitung bis 7 Meter zur Übergabestation sowie deren Montage und Inbetriebnahme sind unabhängig von der genauen Terminwahl in den beiden Raten enthalten, allerdings zeitlich befristet.
Erfolgt die Antragstellung bei BAFA über die belence energy GmbH?
Alle im Zusammenhang mit Umstellung von fossil auf Nahwärmeanschluss angefallenen und im Vorfeld beantragten Kosten gemäß Förderrichtlinie BEG-EM, können mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme bei der Förderstelle eingereicht werden.
Soll der Antrag auf Erstattung bei der BAFA erst zum Abschluss aller Arbeiten gestellt werden?
Hier muss unterschieden werden zwischen Förderantrag, Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis. Den Förderantrag haben wir für Sie als Serviceleistung erstellt. Die Fachunternehmererklärung und der Verwendungsnachweis können erst nach vollständig durchgeführter Maßnahme erstellt werden. Von wem der Verwendungsnachweis gestellt wird, haben wir bisher noch nicht geklärt. In der Regel wird dieser durch den Gebäudeeigentümer gestellt. Danach erfolgt die Auszahlung der Förderung über Ihr Konto.
Wem gehört die Wärmeübergabestation?
Die Wärmeübergabestation geht in den Besitz der Eigentümer über. Somit können Sie die Kosten bei der Förderung BEG EM beantragen und erhalten eine Förderung. Der im Vorvertrag genannte Investitionskostenzuschuss (Teilanschluss+ und Vollanschluss) beinhaltet den Anschluss an das Nahwärmenetz, die Hausdurchführung und die Übergabestation.
Werden die Kosten für den Abbau und die Entsorgung der Heizung, Öltanks und des Öls sowie die Renovierung des Heizraums vom Eigentümer selbst getragen und von der BAFA erstattet?
Ja, die Kosten werden dafür getragen. Die Höhe der Erstattung von BAFA hängt davon ab wann welcher Förderantrag gestellt wurde. Außerdem muss man beachten, ob die Ölheizung ausgetauscht wird oder nicht. Hier gelten unterschiedliche Fördersätze.
Ist es erforderlich, falls es zu Verzögerungen bei den Arbeiten kommen sollte, eine Verlängerung des BAFA-Antrags vor August 2024 zu beantragen?
Laut Förderrichtlinie hat man ein gewisses Zeitfenster, bis wann die Maßnahme umzusetzen ist. Zeichnet sich ab, dass dies aus gewissen Gründen nicht möglich ist, muss rechtzeitig beim BAFA ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Was ist Nahwärme?
Bisher erzeugt in den meisten Gebäuden ein Ölbrenner rund 80°C heißes Wasser und versorgt damit Heizkörper und stellt Warmwasser bereit. Bei einem Nahwärmenetz wird rund 80°C heißes Wasser über die Nahwärmelei-tung direkt ins Haus geliefert. Eine von uns in Ihrem Keller installierte Wärmeübergabestation übergibt die Wär-me dann an Ihre bestehende Heizungsverteilung. Einzelne Heizungsanlagen in den Gebäuden werden also durch eine zentrale „Dorfheizung“ ersetzt.
Was bedeutet Nahwärme für den Kunden?
Er kann die alte Ölheizung samt Öltanks ausbauen und hat dadurch einen Raum mehr zur Verfügung. Es ent- fallen zukünftig alle Kosten für Reparatur und Wartung der Heizungsanlage und der Öltanks. Auch ist nie mehr wieder eine Ersatzinvestition in die Heizungsanlage notwendig.
Welche Voraussetzungen braucht ein Gebäude, um an die Nahwärme anschließen zu können?
Grundvoraussetzung ist eine bestehende Zentralheizung mit Heizkörpern und Umwälzpumpe. Bis zur Umwälz-pumpe schließen wir kostenlos an. Wer elektrisch heizt, kann nur an die Nahwärme anschließen, wenn er zu-nächst Rohrleitungen und Heizkörper auf eigene Kosten einbauen lässt.
Wie wird sichergestellt, dass immer ausreichend Wärme vorhanden ist?
Neben einer Biomasseanlage auf Basis Holzhackschnitzel sorgt eine Solarthermieanlage für ausreichende Wärmeproduktion. Dazu kommt ein großer Pufferspeicher, der für den Notfall bereit steht. Sollten alle Systeme gleichzeitig ausfallen, wird die Wärmeversorgung über eine mobile Heizzentrale sichergestellt. Die Versor-gungssicherheit ist definitiv höher als bei einer Einzelheizung.
Wie ist sichergestellt, dass das Nahwärmenetz auch dicht bleibt?
Zusammen mit dem Nahwärmenetz wird ein Leckagesystem eingebaut. Eine evtl. Undichtigkeit wird direkt vom System gemeldet und kann örtlich exakt bestimmt werden.
Was versteht man unter eine Kilowattstunde (kWh) Wärme?
In einem Liter Heizöl sind 10 kWh Energie enthalten. Bei Ölheizungen kommt allerdings nicht die vollständige Wärmemenge als Nutzenergie in den Wohnräumen an. Der Wirkungsgrad liegt wegen der Abgasverluste (in den Kamin) und der Abstrahlverluste (in den Heizraum) nur bei rund 80 - 85 %.
Beim Nahwärmenetz bezahlt der Abnehmer nur die tatsächlich abgenommene Nutzenergie. Zum Vergleich 1 Liter Heizöl für aktuell (Stand: Aug. 2022) 1,352 €/l brutto bringt ca. 8,5 kWh Heizwärme im Haus. Damit kostet die kWh nur bezogen auf den Brennstoff umgerechnet 15,91 Cent. Hinzu kommen Betriebskosten (Schornstein-feger, Reparatur, Wartung) und Kapitalkosten (Anschaffung bzw. Neuanschaffung Heizungsanlage).
Wie viel kostet die Nahwärme?
Der Kosten für die Nahwärme werden sich aus einem jährlichen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro kWh Wärme zusammensetzen. Wichtig ist, dass man die sogenannten Vollkosten vergleicht, also Brennstoff, Be-triebs- und Kapitalkosten. Der Preis pro Kilowattstunde (kWh) Nahwärme wird auf jeden Fall unterhalb dem ver-gleichbaren Preis für Heizöl bleiben und er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit langsamer steigen. Die Tarife und Kosten werden in einer separaten Infoveranstaltung vorgestellt und erläutert.
Darf der eigene Kachelofen weiterhin genutzt werden?
Ja. Selbstverständlich können sämtliche Anlagen, die bislang mit erneuerbaren Energien (Solarthermie, Kachel-ofen) betrieben werden, auch weiterhin genutzt werden.
Darf die eigene thermische Solaranlage weiterhin genutzt werden?
Ja, eine bestehende Solaranlage kann weiter genutzt werden. Bitte beim Ortstermin mit unserem Mitarbeiter ansprechen und ins Protokoll aufnehmen lassen. Ein Neubau einer Solaranlage macht aber keinen Sinn, weil die Energie aus dem Wärmenetz nur ca. halb so teuer ist wie die aus einer neuen Solarkollektoranlage.
Wie erfolgt die Abrechnung der bezogenen Nahwärme?
Unterjährig werden zehn Abschlagszahlungen eingezogen. Im Januar / Februar erfolgt die Jahresendabrechnung fürs Vorjahr. Dann gibt es eine Nachzahlung oder Erstattung und die Abschläge fürs laufende Jahr werden neu festgelegt. So, wie Sie es von Ihrer Stromabrechnung gewöhnt sind.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Haus verkaufe oder vererbe?
Der Wärmelieferungsvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Eigentümer über. Bei einer ande-ren Heizungsanlage würde diese ja auch mit dem Haus verkauft / vererbt.
Warum wurde die erste Rate für die Herstellung der Hausanschlussleitung im Mai 2023 gestellt und die zweite Rate für die Installation der Übergabestation später in Rechnung gestellt?
Siehe Folie 10 der Präsentation. Durch diese Vorgehensweise hat der Anschlussnehmer zwei Vorteile:
1. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Er erhält mit der ersten Zahlung als Gegenleistung die Herstellung des Hausanschlusses. Damit ist dieser Teil der Zahlung „abgesichert“. Die erste Rechnung beinhaltet daher die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses.
2. Durch die separate Rechnung für die Installation und Inbetriebnahme der Übergabestation können diese Kosten nach Bundesprogramm effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen durch den Privateigentümer geltend gemacht werden und werden dementsprechend gefördert.
Können Sie das Projekt-Konto bei der VR Bank Nürnberg mit einer Einlagensicherung versehen, um einen Schutz unserer Einlagen bei Insolvenz oder ähnlichen Ereignissen zu gewährleisten?
Das Thema „Treuhänderschaft“ kam vereinzelt von Anwohnern der Andreas-Paulus-Str. auf. Wir als belence energy GmbH hatten in den Gesprächen und in der Bürgerinfoveranstaltung darüber informiert, dass wir ein Projektkonto bei der VR Bank Nürnberg für die „Nahwärme Andreas-Paulus-Str.“ angelegt haben und angeboten, wenn sich eine „Sprecherin“, ein „Sprecher“ von den Anwohnern in der „Andreas-Paulus-Str.“ findet, wir das Projektkonto als außerordentliches Entgegenkommen unsererseits transparent darstellen und nach dem Motto „open-book“ Einblick über alle Zahlungsflüsse gewähren. Hierzu gibt es seitens der Anwohnerschaft bereits Vorschläge.
Kann eine andere Wärmeübergabestation ausgewählt werden?
Die Übergabestation (Hersteller, Leistung) ist über die technischen Anschlussbedingungen vorgegeben, d.h. auf das Gesamtsystem abgestimmt. Wenn ein Upgrade (z.B. mit Trinkwarmwasserbereitung, etc.) gewünscht, können wir gerne darüber sprechen, allerdings muss dies mit uns sehr eng abgestimmt und auch für das Nahwärmenetzsystem freigegeben werden.
Ab wann kann man die Heizung entfernen und mit der Nahwärme starten?
Sie können teilweise noch im Herbst 2023 oder erst im Frühjahr 2024 die Heizung entfernen und damit beginnen, aber spätestens innerhalb von 2 Jahren. Bis dahin könnte die Zuleitung entweder direkt innerhalb der Hauswand enden oder bereits bis kurz vor die Heizung geführt werden, jedoch noch ohne die Übergabestation. Die Wärmeübergabestation kann aber auf Wunsch erst unmittelbar nach Entfernung der Heizung montiert werden.
Warum haben wir noch keinen Wärmelieferungsvertrag erhalten?
Sie haben mit der Unterzeichnung des Vorvertrags die Wärmepreise, die sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammensetzen, bereits erhalten. Um Ihnen Kosten zu ersparen, haben wir gezielt darauf verzichtet Ihnen jetzt schon Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Sobald das Nahwärmenetz fertig gestellt ist, erhalten Sie von uns den entsprechenden Wärmelieferungsvertrag. Auch hier sind wir an eine Preisgleitklausel gebunden.
Wird das Tiefbauunternehmen derzeit mit den Hausanschlüssen beginnen?
Zu den Tiefbauarbeiten: hier stehen wir nahezu täglich im engen Austausch mit dem Tiefbauunternehmen. Wie in der VC und mehreren Vor-Ort-Gesprächen ausführlich erläutert, müssen zwischen den Trinkwasserleitungen und der Nahwärme Abstände von 80 cm eingehalten werden. Des Weiteren kann die alte Trinkwasserleitung erst außer Betrieb genommen werden, wenn die neuen Trinkwasserleitungen verlegt sind. Von daher sollte es nachvollziehbar sein, dass die Nahwärmeleitung etwas zeitverzögert zur Trinkwasserleitung verlegt wird. Aufgrund der engen Platzverhältnisse in der Andreas-Paulus-Str. haben wir zusammen mit der Tiefbaufirma abgestimmt, das Material Nahwärme sozusagen „just-in-time“ zu liefern und zu verbauen. Die ersten Hausanschlussleitungen Nahwärme werden nach Rücksprache mit der Tiefbaufirma ab KW 25 - 26 ausgeführt.
Wie lange dauert der Hausanschluss?
Der Hausanschluss, d.h. Verlegung der Leitung Nahwärme/Wasser ins Haus sollte innerhalb eines Tages erledigt sein. Sobald alle Hausanschlüsse hergestellt sind, erfolgt die Verlegung der Hauptleitung Nahwärme (voraussichtlich Juli / Aug.). Dauer ca. 2-3 Wochen. Wenn die Arbeiten Nahwärmenetz abgeschlossen sind, wäre als nächstes die Montage und ggf. Inbetriebnahme der Übergabestationen dran. Die Inbetriebnahme der Anlage ist nach wie vor für Oktober 2023 eingeplant.